Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leihgegenstände der Bergquell-Brauerei Löbau GmbH
(nachfolgend Vermieter)

Die Leihgegenstände sind ausschließlich für den Ausschank von Brauspezialitäten des Vermieters zu verwenden. Dabei sind sie vom Mieter pfleglichst und ihrem Nutzungscharakter entsprechend zu behandeln.

Ausschankwagen, Kühlhänger und Ausschank-Trabis dürfen nicht für den Transport von Waren, Gütern oder sonstigen Gegenständen verwendet werden.

Die Preise sind Abholpreise innerhalb unserer Geschäftszeiten (Mo-Fr von 8.00 bis 16.30 Uhr) und gelten für maximal sechs Tage Mietdauer zzgl. für jede begonnene Verlängerungswoche.
Anlieferung und / oder Abholung sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Dabei erfolgt eine Berechnung von 0,70 EUR je Kilometer und 5,00 EUR je begonnene 15 Minuten Fahr- und Arbeitszeit. Gleiches gilt bei Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes (zzgl. 10,00 EUR Einsatzpauschale).

Eine Stornierung des Leihauftrages ist bis spätestens sieben Tage vor dem Abholdatum schriftlich vorzulegen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist der Vermieter berechtigt, 50% des Mietpreises zu berechnen.

Es sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Jugendschutz, LMIV, Hygiene, StVO, StVZO usw.) einzuhalten sowie die Bedienungsanleitung und Betriebsanweisungen zu beachten. Der Mieter haftet für alle in diesem Zusammenhang anfallenden Gebühren, Abgaben, Buß- und Strafgelder, für die der Vermieter als Halter bzw. Besitzer des Leihgegenstandes in Anspruch genommen wird.

Der Mieter ist selbst verantwortlich für:

  • die notwendigen Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse
  • die Anmeldung und Abnahme der Ausschankstätte durch die zuständigen Stellen
  • die Zuwegbarkeit und die Wiederherstellung der Standflächen

Dem Vermieter und dessen Bevollmächtigten ist nach Aufforderung der uneingeschränkte Zugang zum Mietobjekt zu jeder Zeit der Mietdauer zu gewähren.

Nach Beendigung der Mietdauer ist das Leihinventar spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig sowie in einwandfreiem und gesäubertem Zustand wieder zu übergeben. Zur Vollständigkeit gehört ggf. auch das Zubehör lt. der einem Leihgegenstand beigefügten Inventarliste.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, jede neu begonnene Woche zusätzlich zu berechnen.

Bei Verunreinigungen werden dem Mieter 5,00 EUR je begonnene 15 Minuten Arbeitszeit für die fällige Zusatzreinigung in Rechnung gestellt. Als Verunreinigung gilt auch die Nutzung von Schankanlagen für den Ausschank von Fremd-Getränken.

Bei Schäden, etwaigen Folgeschäden oder fehlendem Inventar haftet der Mieter für die entstehenden Kosten, bei Verlust für den Wiederbeschaffungswert. Er haftet für jeden während der Leihzeit eintretenden Schaden.

Mit der Bestellung von Leihgegenständen erklärt der Unterzeichner ausdrücklich, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leihgegenstände des Vermieters zur Kenntnis genommen hat und, sofern er nicht selbst der Mieter ist, in Vertretung des Mieters handelt. Er erklärt, über die  Beachtung der ASI 5.80/10 und 6.85/09 informiert zu sein und ggf. den Abholer und / oder Übernehmer der Leihgegenstände darüber belehrt.

Der Vermieter ist bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der Haftung befreit.